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Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Landkreis Vechta                                                                              Vechta, 20.10.2021
Der Landrat

„Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)"

Herr Jürgen Krapp, 49439 Steinfeld, Lehmder Str. 17, hat eine Genehmigung zur Änderung bzw. Erweiterung der Tierhaltungsanlage auf dem Betriebsgrundstück in 49439 Steinfeld, Lehmder Straße 17, (Gemarkung Steinfeld, Flur 17, Flurstück 77) beantragt. Das beantragte Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Im Rahmen einer Vorprüfung nach dem UVPG war festzustellen, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

Die Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen ist, da das Vorhaben nach Anwendung der Kriterien gem. Anlage 3 zum UVPG keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Maßgeblich für die Beurteilung waren insbesondere die Größe des Vorhabens und die damit einhergehenden Immissionen, die Bedeutung des Eingriffs in Landschaft und Natur und die Belastbarkeit der Schutzgüter sowie die Auswirkungen auf Menschen, Flora und Fauna.

Diese Entscheidung ist als unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens nicht
selbstständig anfechtbar.“

Im Auftrage
Küther

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